Dieses Phänomen kann die Wasserqualität und das Ökosystem im betroffenen Gewässer beeinflussen.
Inhaber von Wasserkraftwerken müssen per Gesetz kurzfristige künstliche Änderungen des Wasserabflusses (Schwall/-Sunk) verhindern, die einheimische Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume wesentlich beeinträchtigen.
Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Abflussmenge bei Schwall mindestens 1,5-mal grösser ist als bei Sunk und gleichzeitig die standortgerechte Menge, Zusammensetzung und Vielfalt der pflanzlichen und tierischen Lebensgemeinschaften nachteilig verändert wird. Bestehende schwallverursachende Anlagen müssen bis zum 31. Dezember 2030 saniert werden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im Jahr 2017 eine Vollzugshilfe «Schwall-Sunk – Massnahmen» veröffentlicht. Eigentümer von Kleinwasseranlagen müssen prüfen, ob folgende Indikatoren im grünen Bereich liegen:
- Stranden von Fischen
- Laichareale der Fische
- Habitateignung Fische
- Habitateignung Makrozoobenthos
- Wassertemperatur
Je nach Stand der Indikatoren werden – basierend auf unterschiedlichen Szenarien – verschiedene Massnahmen ergriffen.