Mit dem neuen «Stromgesetz» werden die Energieversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, längerfristige Beschaffungsstrategien zu verfolgen. Damit sollen sie in die Lage versetzt werden, ihren Grundversorgungsauftrag jederzeit in der erforderlichen Menge, Qualität und zu angemessenen Tarifen zu erfüllen. Es ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach langfristigen Bezugsverträgen insbesondere bei EVU mit geringer Eigenerzeugung steigen wird.
Beim langfristig physischen Verkauf wird die Produktion direkt an einen Abnehmer verkauft. Dieser wiederum kann auch nur als Händler auftreten und die Produktion weiter vermarkten. Die Laufzeit kann von wenigen Jahren bis zu 15 oder 20 Jahren festgelegt werden. Darüber hinaus müssen Lieferprofile vereinbart werden, in denen Menge, Preise und Zeitpunkt des Transfers festgelegt sind. Diese Profile können je nach Bedürfnis der Produzenten oder der Abnehmer nach unterschiedlichen Kriterien definiert werden:
- Fixes Volumen, in einem vordefinierten zeitlichen Profil, bspw. auf stündlicher Basis. Kann der Produzent diese Menge nicht selbst liefern, muss er Strom zukaufen, um das Lieferprofil einhalten zu können. Je nach Situation auf dem Strommarkt kann dies ein erhebliches Risiko darstellen.
- Fixes Volumen über eine gewisse Periode (monatlich, Quartal, jährlich). Das Risiko auf Erzeugerseite wird dadurch etwas reduziert.
- Variables Volumen «pay as produced», d.h. die gesamte oder ein Teil der effektiven Produktion wird zu einem im Voraus festgelegten Preis an den Abnehmer verkauft.
Die Verrechnung der gelieferten Produktion erfolgt über eine Bilanzgruppe, welche entweder der Abnehmer oder der Stromhändler bereitstellen muss.
Aus Sicht von Kleinproduzenten sind Lieferprofile zu bevorzugen, die dem Produktionsprofil mit variablem Volumen entsprechen («pay as produced»). Damit dürfte zwar die Vergütung tiefer ausfallen, es kann aber vermieden werden, dass der Produzent allenfalls kurzfristig selbst Strom beschaffen und weiterverkaufen muss. Mit der klaren Regelung, an wen die gesamte produzierte Strommenge verkauft wird, gibt es keine Überschüsse mehr. Der Vermarktungs- und Verwaltungsaufwand auf der Erzeugerseite kann dadurch reduziert werden und verursacht somit weniger Kosten. Für den Abnehmer liegt der Vorteil in einer langfristigen Preissicherheit und damit einer geringeren Abhängigkeit von Strompreisschwankungen.