Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien beinhaltet Teilrevisionen des Energiegesetzes, des Stromversorgungsgesetzes sowie Anpassungen im Raumplanungs- und Waldgesetz. Es regelt die Weiterführung der Förderung für die erneuerbaren Energien, führt Elemente zur Versorgungssicherheit wie die obligatorische Wasserkraftreserve ein und enthält Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Das erste Paket der neuen Regelungen tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Es umfasst einen Teil des revidierten Stromversorgungsgesetzes, das Waldgesetz und alle Elemente des Energiegesetzes mit Ausnahme von Artikel 15 (Abnahme- und Vergütungspflicht, Minimalvergütungen). Grund dafür ist der enge Zusammenhang dieses Artikels mit den Neuerungen bei der Grundversorgung im Stromversorgungsgesetz, die zwar ab 2025 in Kraft treten, jedoch erst ab dem Tarifjahr 2026 wirksam werden.
Die neuen Regelungen im Raumplanungsgesetz treten im Rahmen der Revision 2 Raumplanungsgesetz voraussichtlich am 1. Juli 2025 in Kraft. Das zweite Paket mit den restlichen Neuerungen wird der Bundesrat voraussichtlich im ersten Quartal 2025 verabschieden und auf den 1. Januar 2026 in Kraft setzen. Dazu gehören auch die Regelungen zur Abnahme- und Vergütungspflicht mit der neu vorgesehenen Minimalvergütung. Bis zum 1. Januar 2026 bleiben die heutigen Regeln unverändert gültig.